Die Gewinn- und Verlustrechnung 2018 schließt im Jahresergebnis mit Erträgen von 454,2 Mio. Euro (Vorjahr: 432,5 Mio. Euro) und Aufwendungen in Höhe von 484,2 Mio. Euro (Vorjahr: 443,9 Mio. Euro) ab.
Im Haushaltsplan 2018 war ein Defizit von 28,8 Mio. Euro geplant. Es wird ein Verlust von 30,0 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: Verlust 11,4 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der Auflösung von Rücklagen in Höhe von 1,6 Mio. Euro und der Bildung von Rücklagen mit 7,1 Mio. Euro wird ein Bilanzverlust von 35,5 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 13,2 Mio. Euro).
Insgesamt betrug das Kirchensteueraufkommen 334,8 Mio. Euro (Vorjahr: 320,6 Mio. Euro).
Der Anteil der Kirchensteuer aus der Lohn- und Einkommensteuer beträgt 300,1 Mio. Euro (Vorjahr 282,8 Mio. Euro). Die Kirchensteuer aus der Pauschal- und Abgeltungssteuer beträgt 12,3 Mio. Euro (Vorjahr 10,5 Mio. Euro). Aus dem sogenannten Clearing zur Kirchensteuerverrechnung zwischen den Bistümern ergeben sich Erträge von 22,4 Mio. Euro (Vorjahr 27,2 Mio. Euro).
Das Bistum Trier erhält Staatsleistungen in Höhe von 17,1 Mio. Euro (Vorjahr 16,8 Mio. Euro) von Rheinland-Pfalz und 0,6 Mio. Euro vom Saarland.
Im Wesentlichen werden hier die Zuschüsse, die das Bistum Trier zur Finanzierung seiner kirchlichen Aufgaben erhält (z. B. Schulen, Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Lebensberatungsstellen, Krankenhausseelsorge), mit 71,4 Mio. Euro (Vorjahr 66,5 Mio. Euro) ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 7,1 Mio. Euro (Vorjahr 7,4 Mio. Euro).
Bei den Zuweisungen des Bistums insgesamt in Höhe von 177,5 Mio. Euro (Vorjahr 174,7 Mio. Euro) handelt es sich um Mittel, die das Bistum an andere kirchliche Rechtsträger gewährt.
Der Anteil der Zuweisungen an die Kirchengemeinden / Kirchengemeindeverbände unter anderem als Schlüsselzuweisungen beträgt 76,6 Mio. Euro (Vorjahr 73,0 Mio. Euro).
Als Personalaufwand in Höhe von 176,3 Mio. Euro (159,5 Mio. Euro) sind die Gehälter, Vergütungen, Sozialleistungen, Altersversorgung, Beihilfen und Fortbildung für das Personal des Bistums ausgewiesen. Hierzu gehören die Geistlichen, Lehrer, pastorale Mitarbeiter, Angestellte in der Bistumsverwaltung und in den zugeordneten Dienststellen.
Hier sind die Sachkosten des Bischöflichen Generalvikariates sowie der Bistumsdienststellen in Höhe von 39,9 Mio. Euro (Vorjahr 32,8 Mio. Euro), die Gebühr für die Erhebung der Kirchensteuer in Höhe von 13,5 Mio. Euro (Vorjahr 12,5 Mio. Euro) und die bezogenen Leistungen und Personalgestellung in Höhe von 8,8 Mio. Euro (Vorjahr 8,6 Mio. Euro) ausgewiesen.
Von dem Aufwand für die Abschreibungen entfallen 6,0 Mio. Euro auf die Bistumsgebäude, 0,4 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände (EDV) und 1,5 Mio. Euro auf sonstige Sachanlagen einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter.
Die Finanzaufwendungen belaufen sich auf 56,6 Mio. Euro (Vorjahr 44,5 Mio. Euro). Der wesentliche Anteil mit 41,9 Mio. Euro (Vorjahr 32,0 Mio. Euro) entfällt auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellung und der Rückstellung für Beihilfe mit 11,6 Mio. Euro (Vorjahr 9,8 Mio. Euro) laut versicherungsmathematischem Gutachten zum 31.12.2018.