Zahlen und Fakten

Jahresabschluss 2018
Erläuterungen zur Bilanz für das Bistum Trier

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Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Anlagevermögen wurden die Grundstücke mit dem Vergleichswertverfahren bewertet, wobei die jeweiligen Bodenrichtwerte herangezogen worden sind. Die Gebäude wurden mit dem Zeitwert gemäß der Wertermittlungsverordnung für Immobilien (WertV) in die Eröffnungsbilanz 2009 eingestellt und seitdem linear abgeschrieben. Zugänge ab 2009 sind mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet.

Immaterielle Vermögensgegenstände

In dem Posten immaterielle Vermögensgegenstände sind ausschließlich EDV und Software in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) abgebildet. Das Wahlrecht zur Aktivierung der Eigenleistung bei immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht in Anspruch genommen.

Sachanlagen

In dem Posten Sachanlagen sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von 168,3 Mio. Euro (Vorjahr 170,9 Mio. Euro) und bewegliche Sachanlagen in Höhe von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr 5,0 Mio. Euro) abgebildet. Der Ausweis der Gebäude in der Bilanz des Bistums Trier erfolgt unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse und der Zuordnung nach dem Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. HGB § 246). Die Absetzung für Abnutzung wurde auf der Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums für Finanzen in Höhe von 7,9 Mio. Euro (Vorjahr 7,7 Mio. Euro) vorgenommen.

Die verschiedenen Sachanlagen sind in folgender Höhe bilanziert:

Grundstücke

22,3 Mio. Euro

Gebäude

146,0 Mio. Euro

Technische Anlagen

0,1 Mio. Euro

Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung

4,8 Mio. Euro

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173,2 Mio. Euro

Sondervermögen

Das Bistum Trier unterhält für Bereiche, in denen nach dem Körperschaftsteuergesetz eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit vorliegt, sogenannte Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA werden in der Bilanz des Bistums in der Position „Sondervermögen“ ausgewiesen. Der auszuweisende Wert ergibt sich aus dem Saldo des Vermögens und der Schulden, und entspricht damit dem in der Bilanz des BgA ausgewiesenen Eigenkapital.

Als BgA werden die Bildungshäuser Robert Schuman Haus, Marienburg Bullay und Haus Sonnental Wallerfangen, die an die TBT GmbH verpachtet sind, und das Exerzitienhaus St. Thomas geführt.

Finanzanlagen

Für den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt:

Beteiligungen

5,7 Mio. Euro

Die Anteile beziehen sich auf die drei Kath. KiTa gGmbH`s Trier, Koblenz und Saarland, die Verwaltungs- und Management GmbH Trier (VMG), die Trägergesellschaft Bistum Trier (TBT) und die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung mbH Mainz.

Wertpapiere des

Anlagevermögens

654,0 Mio. Euro

In dieser Position sind die verschiedenen Fondsanteile des Bistums und die festverzinslichen Geldanlagen ausgewiesen.

Sonstige Ausleihungen

2,9 Mio. Euro

Bei dieser Bilanzposition handelt es sich im Wesentlichen um Genossenschaftsanteile bei der Pax-Bank und Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen und zu einem geringen Anteil mit 0,3 Mio. Euro um Darlehen an Kirchengemeinden und Arbeitgeberdarlehen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen enthalten sind Erträge aus der Kirchensteuer in Höhe von 16,6 Mio. Euro, die erst im Jahr 2019 an das Bistum weitergeleitet werden, Forderungen aus Zuschüssen gegenüber der öffentlichen Hand in Höhe von 18,7 Mio. Euro, Forderungen gegenüber kirchlichen Einrichtungen und verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,0 Mio. Euro, Erträge aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges in Höhe von 3,6 Mio. Euro.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist mit 320,6 Mio. Euro (Vorjahr 350,6 Mio. Euro) ausgewiesen und setzt sich zusammen aus:

Allgemeine Rücklagen

284,0 Mio. Euro

zweckgebundene Rücklagen

36,6 Mio. Euro

Das Eigenkapital reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 30,0 Mio. Euro.

Sonderposten

Für den Neubau bzw. die Erweiterung von vier Schulen erhielt das Bistum Zuschüsse. Für die Dauer der Zweckbindung werden für diese Zuschüsse Sonderposten gebildet, die jährlich gemäß dem Abschreibungssatz für das Gebäude anteilig aufgelöst werden. Die Höhe dieser zweckgebundenen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen beträgt 9,4 Mio. Euro und 0,2 Mio. Euro für sonstige Maßnahmen. Weiterhin sind im Sonderposten aus zweckgebundenen Nachlässen 1,8 Mio. Euro abgebildet.

Pensionsrückstellung

Die Pensionsrückstellung deckt die Versorgungsansprüche von 576 Geistlichen, 566 beamtenähnlich angestellten Lehrkräften und Professoren, 36 beamtenähnlichen Angestellten in der Verwaltung und die Zusatzversorgung für die Pfarrhaushälterinnen ab.

Die Pensionsrückstellung ist unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen und den von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Abzinsungsprozentsätzen eingestellt. Die Pensionsrückstellung wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum Stichtag 31.12.2018 bewertet. Für die Pensionsverpflichtungen wurden 565,6 Mio. Euro (Vorjahr 510,7 Mio. Euro) eingestellt. Die Zahlung an die Pensionäre und später an die Anwärter erfolgt nicht aus Haushaltsmitteln, sondern aus der hierfür gebildeten Rückstellung. Die jährlichen Versorgungszahlungen sind liquiditätsmäßig dadurch abgedeckt, dass aktuell mit einem Buchwert 376,5 Mio. Euro der Finanzanlagen mit einer Zweckbindung der Pensionsrückstellung zugeordnet sind.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen sind mit dem von der Deutschen Bundesbank angegebenen Marktzinssatz abgezinst (Abzinsungsverordnung). Die insgesamt in Höhe von 52,4 Mio. Euro (Vorjahr 52,4 Mio. Euro) gebildeten Rückstellungen verteilen sich auf die unten angegebenen Bereiche:

Genehmigte Baukostenzuschüsse an Kirchengemeinden

25,6 Mio. Euro

Rückstellung für andere Zusatzversorgungskassen

10,9 Mio. Euro

Personalrückstellung, u.a. Urlaubsrückstellung

9,0 Mio. Euro

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

3,5 Mio. Euro

Rückstellung für Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen

1,9 Mio. Euro

Rückstellung für Stiftung Anerkennung und Hilfe

0,8 Mio. Euro

Altersteilzeitrückstellung für Bistumsangestellte

0,7 Mio. Euro

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Stichtag mit 16,7 Mio. Euro ausgewiesen, die sich auf folgende Bereiche untergliedern:

Lieferungen und Leistungen

8,3 Mio. Euro

Lohnsteuer und Beiträge

3,1 Mio. Euro

Kirchliche Einrichtungen

1,3 Mio. Euro

Verbundene Unternehmen

0,1 Mio. Euro

Spenden und Kollekten

0,1 Mio. Euro

Sonstige

3,8 Mio. Euro

Die Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses weitestgehend beglichen, Restsalden bestanden ausschließlich aufgrund von späteren Fälligkeiten.