Beim Bischöflichen Stuhl handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er ist rechtlich unabhängig von anderen kirchlichen Körperschaften sowie vom Bistum Trier selbst. Der Bischöfliche Stuhl wird vertreten und verwaltet vom Bischof, der mit der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben auch andere betrauen kann. In der Regel vertritt der Bischöfliche Generalvikar des Bistums den Bischof. Der Ökonom des Bischöflichen Stuhls ist der jeweilige Finanzdirektor des Bistums Trier. Das Statut des Bischöflichen Stuhls ist im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls Trier besteht aus Immobilien, Kapitalanlagen, Darlehensforderungen und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Bischöfliche Stuhl betreibt über die Vermögensverwaltung hinaus kein operatives Geschäft. Das heißt, er ist ausschließlich mit der Verwaltung seines Vermögens betraut. Die Vermögensverwaltung erfolgt nach den kirchenrechtlichen Vorschriften und nach den Vorgaben und Qualitätsmaßstäben, die auch für die Verwaltung der Bistumsmittel gelten. Die Erträge dienen dem Bischof zur Erfüllung seiner Aufgaben, nicht jedoch für seine persönlichen Zwecke. Diese Mittel werden für besondere kirchliche Zwecke eingesetzt, die im Haushalt des Bistums nicht vorgesehen sind.
Auch der Bischöfliche Stuhl hat die Qualitätssicherung des Rechnungswesens durch eine externe Prüfung des Jahresabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 317 HGB beauftragt.
Die Angaben und Zahlen zum Jahresabschluss 2018 sind noch vorläufig.
Das Bilanzvolumen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Mio. Euro auf 132,1 Mio. Euro. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2,8 Mio. Euro (Vorjahr 2,3 Mio. Euro) ab. Das Eigenkapital des Bischöflichen Stuhls zu Trier erhöht sich in Höhe des Überschusses um 2,8 Mio. Euro auf 131,6 Mio. Euro.
Aktiva |
|||
in Mio. Euro |
31.12.18 |
Vorjahr |
|
A. |
Anlagevermögen |
||
I. |
Sachanlagen |
36,9 |
36,3 |
II. |
Finanzanlagen |
89,0 |
84,0 |
125,9 |
120,3 |
||
B. |
Umlaufvermögen |
||
I. |
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände |
2,8 |
1,9 |
II. |
Kassenbestand, Bankguthaben |
3,4 |
6,9 |
6,2 |
8,8 |
||
SUMME AKTIVA |
132,1 |
129,1 |
Passiva |
|||
in Mio. Euro |
31.12.18 |
Vorjahr |
|
A. |
Eigenkapital |
131,6 |
128,8 |
B. |
Rückstellungen |
0,1 |
0,01 |
D. |
Verbindlichkeiten |
0,4 |
0,3 |
SUMME Passiva |
132,1 |
129,1 |
Alle Angaben und Zahlen sind vorläufig
Grundlage für die Bilanzierung ist die zum 01.01.2013 erstmals aufgestellte Eröffnungsbilanz für den Bischöflichen Stuhl als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Anlagevermögen wurden die Grundstücke mit dem Vergleichswertverfahren bewertet, wobei die jeweiligen Bodenrichtwerte herangezogen worden sind. Die Gebäude wurden mit dem Zeitwert gemäß der Wertermittlungsverordnung für Immobilien (WertV) in die Eröffnungsbilanz eingestellt. Zugänge ab dem 01.01.2013 sind mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet.
Das Bilanzvolumen beträgt 132,1 Mio. Euro (Vorjahr: 129,1 Mio. Euro) und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Mio. Euro.
In der Position Sachanlagen sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von 33,4 Mio. Euro und Infrastrukturvermögen in Höhe von 3,5 Mio. Euro abgebildet (Kirchen, Kapellen, Klostergebäude und Denkmäler). Der Ausweis der Gebäude in der Bilanz erfolgt unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse und der Zuordnung nach dem Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. HGB § 246). Die Absetzung für Abnutzung wurde auf der Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen. Insgesamt betragen die Sachanlagen 36,9 Mio. Euro.
Grundstücke |
24,6 Mio. Euro |
Gebäude |
8,8 Mio. Euro |
Infrastruktur und technische Anlagen |
3,5 Mio. Euro |
Für den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Insgesamt betragen die Finanzanlagen 89,0 Mio. Euro.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
1,1 Mio. Euro |
Die Anteile beziehen sich auf eine Beteiligung an der Verwaltungs- und Management GmbH Trier (VMG).
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
2,7 Mio. Euro |
Hierbei handelt es sich um Darlehen und Kapitaleinlagen an die VMG.
Beteiligungen |
6,5 Mio. Euro |
Hierunter fallen die Beteiligungen an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH in Höhe von 5,0 Mio. Euro und an den Bischöflichen Weingütern Trier in Höhe von 1,5 Mio. Euro.
Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis |
0,6 Mio. Euro |
Hierunter fällt eine Kapitaleinlage an die Bischöflichen Weingüter Trier.
Wertpapiere des Anlagevermögens |
76,0 Mio. Euro |
In dieser Position sind die Fondsanteile und Wertpapiere ausgewiesen.
Sonstige Ausleihungen |
2,1 Mio. Euro |
In dieser Bilanzposition sind die Darlehen an kirchliche Einrichtungen wie Stiftung Vereinigte Hospitien Trier und TBT mbH ausgewiesen. Ein Darlehen an die August-Dörner-Stiftung in Lantershofen zum Betrieb des Studienhauses für die Priesterausbildung wurde unverzinslich als Stifterdarlehen ausgegeben, daher erfolgt eine Abzinsung auf den Barwert.
Das Eigenkapital ist mit 131,6 Mio. Euro (Vorjahr: 128,8 Mio. Euro) ausgewiesen und setzt sich zusammen aus:
allgemeine Rücklage |
130,3 Mio. Euro |
zweckgebundene Rücklagen |
1,3 Mio. Euro |
In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro bei Gesamterträgen in Höhe von 4,4 Mio. Euro ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2018 weist demnach einen Überschuss in Höhe von 2,8 Mio. Euro aus, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
in Euro |
2018 |
Vorjahr |
Erträge |
||
1. Transferleistungen |
0,00 |
0,00 |
2. Spenden, Kollekten, Mess-Stipendien |
1.050,00 |
100,00 |
3. Erträge aus Verwaltung und Betrieb |
1.086.705,72 |
594.300,01 |
4. Sonstige betriebliche Erträge |
541.337,56 |
136.402,53 |
1.629.093,28 |
730.802,54 |
|
Aufwendungen |
||
1. Zuweisungen |
-178.090,08 |
-121.374,71 |
2. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
-139.585,74 |
-152.464,97 |
3. Abschreibungen |
-250.149,49 |
-240.381,55 |
4. Bauunterhalt |
-424.271,78 |
-226.958,37 |
5. Sonstige Aufwendungen |
-624.271,16 |
-192.707,17 |
-1.616.368,25 |
-933.886,77 |
|
Verwaltungsergebnis (betriebliches Geschäftsergebnis) |
12.725,03 |
-203.084,23 |
Finanzergebnis |
||
Finanzerträge |
2.831.321,52 |
2.632.043,72 |
Finanzaufwendungen |
-21.272,39 |
-89.529,34 |
2.810.049,13 |
2.542.514,38 |
|
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
2.822.774,16 |
2.339.430,15 |
Steuern |
-8.990,99 |
-8.661,54 |
Jahresergebnis |
2.813.783,17 |
2.330.768,61 |
Alle Angaben und Zahlen sind vorläufig
Dem Bischöflichen Stuhl fließen keine Gelder aus der Kirchensteuer zu. Die Einnahmen erzielt er ausnahmslos aus der Vermögensverwaltung der Immobilien und den Finanzanlagen.
Aus dieser Vermögensverwaltung resultieren im Wesentlichen auch die Aufwendungen, die der Bischöfliche Stuhl zu bestreiten hat.
Insgesamt betragen die Erträge aus Verwaltung und Betrieb 1.086.706 Euro. Hierin sind die Erträge aus der Vermietung und Verpachtung in Höhe von 635.325 Euro enthalten. Als sonstiger Erlös wurde der Zugang eines Gebäudes nach Nutzungsänderung und Änderung des wirtschaftlichen Eigentums wieder dem Bischöflichen Stuhl mit 428.280 Euro zugeordnet. Weitere sonstige Erlöse in Höhe von 23.101 Euro beziehen sich im Wesentlichen auf Zuwendungen für die Beleuchtung der Mariensäule.
Als sonstige betriebliche Erträge sind 541.338 Euro erzielt worden. Hierbei handelt es sich um periodenfremde Erträge in Höhe von 499.674 Euro, davon Anforderungen anteiliger Baukosten für den Umbau eines Gebäudes zur Nutzung für eine Kirchengemeinde in Höhe von 470.000 Euro. Der Rest der periodenfremden Erträge bezieht sich im Wesentlichen auf die Nebenkostenabrechnungen aus Vermietung. Daneben wurden noch Erträge aus Versicherungsersatzleistungen, Zuschreibung von Sachanlagen und aus Abgang von Sachanlagen in Höhe von 41.662 Euro erzielt.
In Höhe von 178.090 Euro wurden Zuweisungen an Ordensgemeinschaften (120.000 Euro) und an die Aktion Arbeit (58.090 Euro) geleistet.
Insgesamt sind 139.586 Euro angefallen, davon als Aufwendungen für die Verwaltung des Bischöflichen Stuhls Kosten in Höhe von 138.295 Euro.
Die Abschreibungen in Höhe von 250.149 Euro teilen sich wie folgt auf:
Gebäude und Außenanlagen: |
178.415 Euro |
Infrastrukturvermögen: |
70.689 Euro |
bewegliche Sachanlagen: |
1.045 Euro |
Für Bauunterhalt und Instandsetzung der Gebäude sind 424.272 Euro angefallen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Bewirtschaftungskosten Immobilien |
401.114 Euro |
Beiträge, Gebühren und Versicherungen |
142.666 Euro |
Wartung und Reparatur |
21.987 Euro |
periodenfremde Aufwendungen |
18.590 Euro |
Beratung und Entschädigungen |
30.956 Euro |
sonstiges |
8.958 Euro |
In der Position Beratung und Entschädigung sind die Beratungshonorare, Gebühren und Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer ausgewiesen.
Die Erträge aus den Finanzanlagen und Zinsen betragen 2.230.874 Euro. Bei den Beteiligungen sind eine Ausschüttung in Höhe von 600.447 Euro und ein Verlustausgleich in Höhe von 21.272 Euro angefallen. Damit beträgt das Finanzergebnis 2.810.049 Euro.
Für Grundsteuer sind 8.991 Euro angefallen.
Insgesamt betragen die Erträge 4.460.415 Euro und die Aufwendungen 1.646.632 Euro. Daraus resultiert ein Überschuss in Höhe von 2.813.783 Euro, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.